Kanalnetz

Das Butzbacher Kanalnetz in der Kernstadt und in den Ortsteilen besteht vorwiegend aus Mischwasserkanälen. Das bedeutet, dass die häuslichen und gewerblichen Abwässer zusammen mit der Regenentwässerung der Dachflächen und Straßen in einem Kanal geführt werden.
In den Anlagen der ehem. US-Liegenschaften und kleineren Neubaugebieten befindet sich die Kanalisation im Trennsystem. Die häuslichen und gewerblichen Abwässer (Toilette, Bad, Waschmaschine etc.) werden in separaten Kanälen, den Schmutzwasserkanälen geführt, das Regenwasser wird in eigenen Regenwasserkanälen gesammelt. Aufgrund der erhöhten Regenspenden der letzten Jahre ist der Trend zur Verlegung im Trennsystem zu verzeichnen.
Das Aufgabengebiet des EAB umfasst alle Bereiche der Abwasserbehandlung, das sind vor allem die Weiterleitung der Abwässer über die Kanalisation und die Reinigung derselben auf den Kläranlagen. Dazu sind ca. 160 km öffentliches Kanalnetz zu überwachen, zu unterhalten, zu sanieren und gegebenenfalls auszuwechseln. In diesem Kanalnetz sind 10 Pumpstationen größerer und kleinerer Bauart integriert, die zentral von der Kläranlage in Butzbach überwacht und vor Ort geprüft und gewartet werden. Des weiteren befinden sich 22 Sonderbauwerke im Kanalsystem, wie Regenüberläufe und Stauraumkanäle, die einer besonderen Überwachung und Unterhalten unterliegen.

Für die Unterhaltung des Kanalnetzes besitzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ein eigenes Kanalspülfahrzeug, welches in Abständen und bei Bedarf die Pumpstationen, Sonderbauwerke und das Kanalnetz reinigt.

Kanal-Hausanschluss

In der Entwässerungssatzung der Stadt Butzbach ist die Eigentumsgrenze zwischen öffentlichen Kanal und privaten Kanal (Hausanschlussleitung) definiert. Der Private Bereich beginnt ab dem Öffentlichen Sammler (Abzweig oder Stutzen) mit der Anschlussleitung zum Grundstück. Das heißt, obwohl der Anschlusskanal vom Grundstück über den Gehweg und Straße bis zum Hauptkanal führt und somit öffentliche Flächen durchquert, werden allen Kosten, die an diesem Anschluss anfallen dem jeweiligen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Hinzu kommt, dass alle Arbeiten im öffentlichen Bereich auch nur über die Kommune wahrgenommen werden.

Rückstauebene

Mit der Rückstauebene wird der Horizont bezeichnet, bis zu welcher Höhe das Abwasser in der öffentlichen Kanalisation eingestaut werden kann. Diese Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberkante. Das heißt, dass Entwässerungsanlagen die unterhalb der Straßenoberkante liegen gegen Rückstau zu sichern sind. Diese Pflicht der Eigensicherung gegen Rückstau ist in der Entwässerungssatzung in § 5, Absatz 2 geregelt

Kellerflutungen

Obwohl die Entwässerungssatzung jeden Anschlussnutzer in die Pflicht nimmt sich selbst gegen Rückstau zu sichern, erfüllen oft ältere Anschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen nicht diese Auflage. Daher kann es bei sehr starken Regenereignissen, welche in letzter Zeit leider immer häufiger auftreten, zu Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation kommen und der Keller geflutet werden. Es ist daher allen Grundstückseigentümer zu raten Ihre Entwässerungsanlagen zu prüfen und bei Möglichkeit die Rückstausicherung nachzurüsten.

Notfälle

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung unterhält, der gesetzlichen Pflicht folgend, einen 24-Stunden Notfalldienst für die Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen).

Für die öffentliche Kanalisation wird vom Gesetzgeber keine Bereitschaft gefordert. Daher existiert kein regulärer Notfalldienst des Eigenbetriebes außerhalb der Arbeitszeiten. Störungen in der öffentlichen Kanalisation z.B. bei Unwetter werden von der Feuerwehr behoben. Für punktuelle Störung in der Kanalisation während der Arbeitszeiten, kann das Spülfahrzeug des Eigenbetriebes eingesetzt werden.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich nicht für die Störungsbeseitigung im Hausanschlussbereich zuständig und ausgerüstet. In Ausnahmefällen kann hier lediglich Hilfestellung gegeben werden. Bei Notfällen an der Grundstücksentwässerungsanlage (z.B. Verstopfungen) muss der Anschlussnehmer private Kanalreinigungsfirmen beauftragen, die für den Hausanschlussbereich ausgerüstet sind und einen 24-Stunden-Service anbieten. Adressen zuverlässiger Firmen können bei dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung erfragt werden. Bei größeren Notfällen (z.B. Kellerflutung bei Unwetter) ist die Feuerwehr zu verständigen.