Sonderwasserzähler

Installation von Sonderwasserzähler zur Ermittlung nicht abwasserrelevanter Frischwassermengen

Für die Ermittlung nicht abwasserrelevanter Frischwassermengen und somit für die Befreiung

von den Abwassergebühren bedarf es eines entsprechenden geeichten Sonderwasserzählers.

 

Hierbei ist folgendes zu beachten:                    

-  Der Zähler kann durch den Antragsteller gestellt und montiert werden.

-  Der Zähler muss über eine gültige amtliche Eichung verfügen

-  Bei der Montage ist auf eine frostsichere Installation zu achten. Die Frostsicherheit ist durch den Kunden zu gewährleisten.

-  Die Gebührenbefreiung ist nur möglich, wenn nachweislich keine Möglichkeit besteht, dass das verwendete Wasser in den Kanal eingeleitet wird. In Zweifelsfällen ist die Gebührenbefreiung nicht statthaft.

 

Für die Nutzung eines Sonderwasserzählers entstehen dem Antragsteller folgende Kosten: 

 -  Die erstmalige und jede weitere Inbetriebnahme und Verplombung erfolgt durch die EVB GmbH. Hierfür wird eine Gebühr von 49,98 Euro Brutto erhoben.

- Der Zähler wird durch die EVB GmbH abgelesen und geprüft. Die Zählerdaten und Eichfristen werden im Technischen Gerätewesen eingelesen und gepflegt.

  Diese Kosten sowie das Entgelt für den Grund- und Messpreis betragen Brutto

  2,40 €/Monat.

Sollten Sie die Montage nicht selber ausführen können, so kann dies gegen Rechnung auch von der EVB-Butzbach GmbH ausgeführt werden. Für die Beurteilung Ihres Antrages sowie für die Festlegung  des  Installationsortes  bitten wir Sie, einen Termin mit einem Kollegen unter:

Tel: 06033-995-490 zu vereinbaren.