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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 995-400 oder
06033 995-490 bzw. 06033 995-496

Fax: 06033 995-431

E-Mail: info@eab-butzbach.de

Dienstsitze

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Kaufmännische Betriebsleitung
Schlossplatz 1, 35510 Butzbach

Tel. 06033 995-0
Fax: 06033 995-325

Kläranlage Butzbach
Schorbachstraße 67, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 64833
Fax: 06033 895 993

Öffnungszeiten

EVB und EAB

Hauptverwaltung Himmrichsweg 2:
Montag – Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Citybüro, Weiseler Straße 42:
Montag – Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske wird empfohlen.

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Kläranlage

Abwasserbeiträge

Kläranlage Butzbach

Die Gebühren sind in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Butzbach und der Verwaltungskostensatzung (VKS) der Stadt Butzbach veröffentlicht. Die Satzungen finden Sie unter www.stadt-butzbach.de, Rathaus, Stadtrecht, Zu den Satzungen.

Hinsichtlich der Trennung der Gebühren nach Schmutz- und Regenwasser ist jedem Grundstücksbesitzer zu raten, die Einleitung von Regenwasser in den Kanal auf seinem Anwesen zu überprüfen und zu überdenken. Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne.

Für die Einleitung von Abwässer in die öffentliche Kanalisation (EWS § 24, Nr. 1 und § 26, Nr. 1) gelten ab 01.01.2024 folgende Sätze

Niederschlagswasser: 0,53 €/qm 
Schmutzwasser: 3,60 €/cbm bei Vorreinigung:  3,45 €/cbm

Der Abwasser-Beitrag (EWS § 10, Nr. 2) beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit

an eine Sammelleitung 3,83 €/qm Veranlagungsfläche
an die Behandlungsanlage 1,16 €/qm Veranlagungsfläche

Grundstücksanschlusskosten (EWS § 22)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist dem Eigenbetrieb in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinklärgruben und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr (EWS § 26) beträgt pro angefangenem cbm

Schlamm aus Kleinklärgruben 46,45 €/cbm
Abwasser aus Gruben 46,45 €/cbm

 

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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
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35510 Butzbach

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