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Energie und Versorgung Butzbach GmbH
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Strommast

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neuregelung ab 01.01.2024

Ende November 2023 wurde die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Ende Mai 2023 in Kraft getreten ist, durch die Bundesnetzagentur in zwei Festlegungen umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist, dass unter anderem Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auch bei bereits vorhandenen Netzengpässen ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Dafür müssen ab 01.01.2024 diese Anlagen mit einer Leistung über 4,2 kW beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden und für diesen steuerbar sein.

Was zählt zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Was sind die Vorteile von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Was ist zu beachten und an wen kann ich mich wenden?

Stromspartipps 

Erhöhter Stromverbrauch und eine hohe Stromrechnung belasten Ihren Geldbeutel. Wir zeigen Ihnen mit unseren Stromspartipps einige kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahmen, die Ihre Stromkosten um ein Drittel senken können.

Stromkennzeichnung

Informationen über die Stromherkunft gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005.

Hausanschluss

Da für das Stromnetz unsere Tochter die Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG zuständig ist, gelangen Sie hier für den Strom-Hausanschlusses auf die Seite unseres Tochterunternehmens.