Abwasserbeiträge
Die Gebühren sind in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Butzbach und der Verwaltungskostensatzung (VKS) der Stadt Butzbach veröffentlicht. Die Satzungen finden Sie unter www.stadt-butzbach.de, Rathaus, Stadtrecht, Zu den Satzungen.
Hinsichtlich der Trennung der Gebühren nach Schmutz- und Regenwasser ist jedem Grundstücksbesitzer zu raten, die Einleitung von Regenwasser in den Kanal auf seinem Anwesen zu überprüfen und zu überdenken. Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne.
Für die Einleitung von Abwässer in die öffentliche Kanalisation (EWS § 24, Nr. 1 und § 26, Nr. 1) gelten ab 01.01.2024 folgende Sätze
Niederschlagswasser: | 0,53 €/qm | ||
Schmutzwasser: | 3,60 €/cbm | bei Vorreinigung: | 3,45 €/cbm |
Der Abwasser-Beitrag (EWS § 10, Nr. 2) beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit
an eine Sammelleitung | 3,83 €/qm Veranlagungsfläche |
an die Behandlungsanlage | 1,16 €/qm Veranlagungsfläche |
Grundstücksanschlusskosten (EWS § 22)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist dem Eigenbetrieb in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinklärgruben und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr (EWS § 26) beträgt pro angefangenem cbm
Schlamm aus Kleinklärgruben | 46,45 €/cbm |
Abwasser aus Gruben | 46,45 €/cbm |
Kontakt
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Himmrichsweg 2
35510 Butzbach
Tel.: 06033 995-490 bzw. 06033 995 - 496 oder 06033 995-400
Fax: 06033 995 - 431
E-Mail: info@eab-butzbach.de
Dienstsitze
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Kaufmännische Betriebsleitung
Schlossplatz 1
35510 Butzbach
Tel. 06033 995-0
Fax: 06033 995-325
Kläranlage Butzbach
Schorbachstraße 67
3551 Butzbach
Tel.: 06033 64833
Fax: 06033 895 993