Heizkostenabrechnung
Für Eigentümer, die mehr als 2 Wohneinheiten vermieten, schreibt die Heizkostenverordnung eine verursachungsgerechte Abrechung der Heiz- und Betriebskosten vor. Sämtliche erforderlichen Leistungen dafür, kann die EVB als leistungsstarker Partner erbringen.
Angefangen von:
- der Zählerinstallation,
- der jährlichen automatischen Ablesung,
- der Berechnung der Heiz- und umlagefähigen Betriebskosten,
- Erfassung von Umzügen,
- der Beratung in allen Fragen,
bietet die EVB alles was erforderlich ist.
Als Dienstleister für Eigentümer und Hausverwaltung unterstützen wir somit die Verwaltung von regionalen Liegenschaften.