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Strommast

Grund- und Ersatzversorgung

Preise der Grundversorgung mit Strom

(gültig ab 01. April 2024)

Auf Grundlage der StromGVV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz"- Stromgrundversorgungsverordnung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung  vom 20.12.2022), gelten für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG an Haushalte und Gewerbe ab 01.04.2024 folgende Strompreise:

Preise Nettopreise
ohne Stromsteuer
Nettopreise
inkl. Stromsteuer
Bruttopreise
inkl. 19% MWSt.
Arbeitspreis 31,18 Cent / kWh 33,23 Cent / kWh 39,54 Cent / kWh
Grundpreis 100,84 Euro / Jahr 120,00 Euro / Jahr

Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen finden Sie in der Tabelle unter der Ersatzversorgung.

Preise der Ersatzversorgung mit Strom

(gültig ab 01. April 2024)

Auf Grundlage der StromGVV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" Stromgrundversorgungsverordnung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20.12.2022), gelten für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG an Haushalte und Gewerbe ab 01.01.2023 folgende Strompreise:

Preise Nettopreise
ohne Stromsteuer
Nettopreise
inkl. Stromsteuer
Bruttopreise
inkl. 19% MWSt.
Arbeitspreis 31,18 Cent / kWh 33,23 Cent / kWh 39,54 Cent / kWh
Grundpreis 100,84 Euro / Jahr 120,00 Euro / Jahr

 

Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

In die o.g. Netto-Endpreise fließen ein:

Euro / Jahr Cent / kWh
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe 1,590
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 0,000
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,643
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,656

 

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen zusätzlich ein:

Euro / Jahr Cent / kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 6,98
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 50,00
Messstellenbetrieb (nach MSBG)* 14,21
Saldo der genannten Kostenbelastungen: 64,21 12,19

* Durchschnittswerte, da die Angaben für den Messstellenbetrieb von der Art der installierten Messung abhängig sind.

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb):

Euro / Jahr Cent / kWh
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 36,63
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 21,04

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de