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Kontakt

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 995-400 oder
06033 995-490 bzw. 06033 995-496

Fax: 06033 995-431

E-Mail: info@eab-butzbach.de

Dienstsitze

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Kaufmännische Betriebsleitung
Schlossplatz 1, 35510 Butzbach

Tel. 06033 995-0
Fax: 06033 995-325

Kläranlage Butzbach
Schorbachstraße 67, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 64833
Fax: 06033 895 993

Öffnungszeiten

EVB und EAB

Hauptverwaltung Himmrichsweg 2:
Montag – Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Citybüro, Weiseler Straße 42:
Montag – Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske wird empfohlen.

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Kläranlage

Rechtsgrundlagen

Die Abwasserbeseitigungspflicht ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Bund delegiert die Aufgabe der Abwasserbeseitigung über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an die Länder. Die Länder, hier Hessen, delegieren diese Aufgabe durch das Hessische Wassergesetz (HWG) weiter an die Kommunen und Gemeinden, welche die Beseitigungspflicht in den jeweiligen Abwasser- oder Entwässerungssatzungen regeln.
Dabei orientieren sich die hessischen Satzungen fast ausschließlich an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindetages. Sie sind also in weiten Bereichen von Gemeinde zu Gemeinde gleich.

Für Sie ist die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune vorrangig zu beachten.
Bei Neubauten oder Änderungen Ihrer Entwässerungsanlagen im Haus oder Grundstück wenden Sie sich bitte an einen Architekten oder Fachplaner Ihres Vertrauens. Jedoch stehen wir Ihnen für grundsätzliche Fragen auch gerne zur Verfügung.