Grund- und Ersatzversorgung
Preise der Grundversorgung mit Strom
(gültig ab 01. April 2024)
Auf Grundlage der StromGVV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz"- Stromgrundversorgungsverordnung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20.12.2022), gelten für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG an Haushalte und Gewerbe ab 01.04.2024 folgende Strompreise:
Preise | Nettopreise ohne Stromsteuer |
Nettopreise inkl. Stromsteuer |
Bruttopreise inkl. 19% MWSt. |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | 31,18 Cent / kWh | 33,23 Cent / kWh | 39,54 Cent / kWh |
Grundpreis | 100,84 Euro / Jahr | 120,00 Euro / Jahr |
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen finden Sie in der Tabelle unter der Ersatzversorgung.
Preise der Ersatzversorgung mit Strom
(gültig ab 01. April 2024)
Auf Grundlage der StromGVV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" Stromgrundversorgungsverordnung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20.12.2022), gelten für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG an Haushalte und Gewerbe ab 01.01.2023 folgende Strompreise:
Preise | Nettopreise ohne Stromsteuer |
Nettopreise inkl. Stromsteuer |
Bruttopreise inkl. 19% MWSt. |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | 31,18 Cent / kWh | 33,23 Cent / kWh | 39,54 Cent / kWh |
Grundpreis | 100,84 Euro / Jahr | 120,00 Euro / Jahr |
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In die o.g. Netto-Endpreise fließen ein:
Euro / Jahr | Cent / kWh | |
---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe | 1,590 | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | 0,000 | |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) | 0,275 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,643 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,656 |
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen zusätzlich ein:
Euro / Jahr | Cent / kWh | |
---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,98 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 50,00 | |
Messstellenbetrieb (nach MSBG)* | 14,21 | |
Saldo der genannten Kostenbelastungen: | 64,21 | 12,19 |
* Durchschnittswerte, da die Angaben für den Messstellenbetrieb von der Art der installierten Messung abhängig sind.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb):
Euro / Jahr | Cent / kWh | |
---|---|---|
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr | 36,63 | |
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 21,04 |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
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- Strompreise Ersatzversorgung ab 01.01.2023
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