Rechtsgrundlagen
Die Abwasserbeseitigungspflicht ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Bund delegiert die Aufgabe der Abwasserbeseitigung über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an die Länder. Die Länder, hier Hessen, delegieren diese Aufgabe durch das Hessische Wassergesetz (HWG) weiter an die Kommunen und Gemeinden, welche die Beseitigungspflicht in den jeweiligen Abwasser- oder Entwässerungssatzungen regeln.
Dabei orientieren sich die hessischen Satzungen fast ausschließlich an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindetages. Sie sind also in weiten Bereichen von Gemeinde zu Gemeinde gleich.
Für Sie ist die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune vorrangig zu beachten.
Bei Neubauten oder Änderungen Ihrer Entwässerungsanlagen im Haus oder Grundstück wenden Sie sich bitte an einen Architekten oder Fachplaner Ihres Vertrauens. Jedoch stehen wir Ihnen für grundsätzliche Fragen auch gerne zur Verfügung.