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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 995-400 oder
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Fax: 06033 995-431

E-Mail: info@eab-butzbach.de

Dienstsitze

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach
Kaufmännische Betriebsleitung
Schlossplatz 1, 35510 Butzbach

Tel. 06033 995-0
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Kläranlage Butzbach
Schorbachstraße 67, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 64833
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Öffnungszeiten

EVB und EAB

Hauptverwaltung Himmrichsweg 2:
Montag – Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Citybüro, Weiseler Straße 42:
Montag – Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske wird empfohlen.

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Kläranlage

Änderung der Bankverbindung nur für den Bereich Abwassergebühren

(vom 19.12.2016)

Aus organisatorischen Gründen erfolgt für alle Kunden der Energie und Versorgung Butzbach GmbH (EVB) und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Butzbach (EAB) zum 01.01.2017 eine Änderung der Bankverbindung nur für die Abwassergebühren. Die Kontonummer für alle anderen Gebühren der EVB bleibt bestehen. Künftig erfolgt der Gebühreneinzug für Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) direkt durch den EAB.

Die neue Bankverbindung lautet:  

Die neue Bankverbindung lautet:  IBAN: DE79518500790027034683, BIC: HELADEF1FRI
Sparkasse Oberhessen, Kontoinhaber: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach (EAB)

Für Abbucher wird es aufgrund dieser Änderung erforderlich, dem EAB ein neues/separates Lastschriftmandat zu erteilen. Der EAB wird in den nächsten Tagen allen Kunden mit Abbuchung ein Formular für ein neues SEPA-Lastschriftmandat zusenden. Um für unsere Kunden den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu gestalten, werden wir in dem Formular Ihre bisherige Bankverbindung, die aus dem bei der EVB hinterlegten SEPA-Lastschriftmandat bekannt ist, eindrucken. Es genügt daher, das neue Lastschriftmandat zu unterschreiben und an uns zurück zu senden. Nur im Falle einer Kontoänderung müsste eine neue Bankverbindung angegeben werden. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im unteren Download.

Sonstige Änderungen ergeben sich für unsere Abwasserkunden nicht. Die Gebührenbescheide werden weiterhin durch die EVB versandt. Bei allen Fragen zu den Gebührenbescheiden stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EVB gerne zur Verfügung.

Die Änderungen bei der Bankverbindung treten zum 01.01.2017 in Kraft und gelten für künftige Abschlagszahlungen ab 2017. 

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Abwasserkunden für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit bei der Kontoumstellung.

Betriebsleitung des EAB
und Geschäftsführung der EVB

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