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Energie und Versorgung Butzbach GmbH
Himmrichsweg 2
35510 Butzbach

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Montag – Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
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Montag – Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Pipeline

Festlegung des Grundversorgers

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die

Energie und Versorgung Butzbach GmbH
Himmrichweg 2
35510 Butzbach

Grundversorger für Erdgas im betreffenden Netzgebiet ist.

Das Netzgebiet der Energieversorgung Butzbach GmbH umfasst folgende Gebiete:

  • Stadt Butzbach und Waldsiedlung
  • die Stadtteile:
    • Griedel
    • Nieder-Weisel
    • Ostheim
    • Kirch-Göns
    • Pohl-Göns
  • sowie die Gemeinden:
    • Rockenberg
    • Münzenberg - Gambach

Die Feststellung gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde dem Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung schriftlich mitgeteilt.