Festlegung des Grundversorgers
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die
Energie und Versorgung Butzbach GmbH
Himmrichweg 2
35510 Butzbach
Grundversorger für Erdgas im betreffenden Netzgebiet ist.
Das Netzgebiet der Energieversorgung Butzbach GmbH umfasst folgende Gebiete:
- Stadt Butzbach und Waldsiedlung
- die Stadtteile:
- Griedel
- Nieder-Weisel
- Ostheim
- Kirch-Göns
- Pohl-Göns
- sowie die Gemeinden:
- Rockenberg
- Münzenberg - Gambach
Die Feststellung gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde dem Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung schriftlich mitgeteilt.